BIT Global Crypto Leaders R-II
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Aktienfonds Technologie
ISIN: DE000A3C54U5 / WKN: A3C54U |
120,28 €
(
-4,82%
)
Rücknahmepreis vom 20.12.2024 |
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Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite des angelegten Kapitals, d.h. nach Inflation, Kosten und Steuern, im Rahmen der verfolgten Anlagestrategie. Der Fonds legt überwiegend weltweit in Unternehmen und anderen Vermögenswerten an, die ganz oder teilweise dem Krypto-Segment zuzuordnen sind. "Crypto" ist abgeleitet von "Cryptography", einer Unterkategorie der Mathematik, welche sich mit dem sicheren und privaten Austausch von Informationen beschäftigt. Diese Technologie bildet die Basis vieler Finanz- und Kommunikationsleistungen, ermöglicht die Funktion von Kryptoassets und ist die Voraussetzung für viele Unternehmen, welche Dienstleistungen in der Industrie erbringen. Im Kontext der Anlagestrategie weist der Name Krypto nicht nur auf indirekte Investitionen über Wertpapiere in Kryptoassets wie Bitcoin und ähnliche virtuelle Währungen (sog. Kryptowährungen) hin, sondern vor allem auch auf Unternehmen, welche Infrastruktur und Leistungen bereitstellen, die für Kryptoassets und damit verbundenen Projekte essenziell sind. Eine direkte Investition in Kryptoassets oder eine physische Lieferung aus den Wertpapieren heraus ist vorerst auf Basis der UCITS-Richtlinien ausgeschlossen. Die vielversprechendsten Kryptowerte werden entlang der kompletten Vertikalität des Krypto- und Blockchain-Universums selektiert und u.a. über entsprechende Zertifikate indirekt abgebildet. Daneben erfolgen Investitionen in Unternehmen, die dem Kryptomarkt zuzuordnen sind. Dabei handelt sich beispielsweise um Plattformen, welche ihren Kunden einen direkten Marktzugang zu Kryptoassets gewähren, Zahlungsdienstleister und Infrastrukturanbieter oder auch Miner von Cryptowährungen. Hierzu gehören auch Unternehmen, die andere Aspekte entlang der Wertschöpfungskette zum Gegenstand haben, unter anderem Cyber Security Anbieter oder Hardwareproduzenten mit fundamentaler Bedeutung für die Blockchain-Technology und Kryptoassets. Mindestens 51 % des Wertes des Wertes des OGAW Sondervermögens sind in Aktien und Aktien gleichwertigen Wertpapieren anzulegen. Mindestens 51 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens sind in Aktien und Aktien gleichwertigen Wertpapieren, die im Geschäftsbereich der Kryptowährungen und sonstiger Kryptowerte ganz oder teilweise tätig sind, oder Anwendungen basierend auf Kryptotechnologien nutzen (zu dem Geschäftsbereich gehören auch Unternehmen, die Dienstleistungen zur Ermöglichung der Investition in diese Werte erbringen) und Wertpapieren deren Wertentwicklung sich auf Kryptowährungen und sonstige Kryptowerte bezieht, anzulegen. Bis zu 49% können in Andere Wertpapiere, wie z. B. Zertifikate, Anleihen oder andere strukturierte Produkte, angelegt werden. Die Anlage in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben ist ebenfalls bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens möglich. Investitionen in Anteile an anderen Investmentvermögen sind auf bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens begrenzt.
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