Es werden für den Fonds je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Geldmarktlage und der Börsenaussichten die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch und den Anlagebedingungen zugelassenen Anlageinstrumente erworben. Der Fondsmanager darf in verzinsliche Wertpapiere, Aktien, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben und Investmentfonds investieren. Das Fondsmanagement darf für den Fonds Derivatgeschäfte zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung und der Erzielung von Zusatzerträgen, d.h. auch zu spekulativen Zwecken, einsetzen.